Pfandkredit

Hilfsbereit

Ideal zum Überbrücken kurzfristiger finanzieller Engpässe

Unmittelbar

Schnell, einfach und unbürokratisch in der Abwicklung

Vertrauensvoll

Keine Gehaltsnachweise oder Finanzauskünfte erforderlich

Abgesichert

Gesetzlich geregelte Abwicklung

Festgelegt

Gesetzlich festgelegte Zinsen und Gebührensätze

Wir obliegen gesetzlichen Regeln

Gegen Hinterlegung eines Wertgegenstandes erhalten Sie schnell und unbürokratisch ein Darlehen mit einer Laufzeit von vier Monaten ausgezahlt. Ist Ihnen eine Auslösung innerhalb dieses Zeitraumes nicht möglich, kann gegen Bezahlung der vereinbarten Gebühren der Vertrag beliebig oft verlängert werden.

Wir garantieren eine fachgerechte Aufbewahrung der Pfänder, die besonders beim Versicherungsschutz die gesetzlichen Auflagen übertrifft. Die Höhe des Darlehens orientiert sich stets am Zustand und Zeitwert der Ware.

Darlehen jetzt anfragen

Unsere Vergütung ist für Darlehen bis einschließlich 300,00 € durch den staatlich festgelegten Gebührensatz der Pfandleiherverordnung geregelt.

Die Zinsen sind staatlich festgelegt und liegen bei 1% pro Monat von der Darlehenshöhe. Die Gebühren setzen sich aus der Unkostenvergütung, Lagerung und Versicherung wie folgt zusammen:
Gebührensätze
Pfandleihhaus Prümper

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

Die Herausgabe des Pfandes erfolgt unmittelbar bei Rückzahlung des Darlehens zzgl. Zinsen und Gebühren. Für die Höhe der Kreditsumme haftet ausschließlich das Pfand, jede weitere persönliche Haftung des Kreditnehmers ist ausgeschlossen.
Von der Vorlage eines gültigen Ausweispapiers abgesehen, gibt es keine weiteren Formalitäten. Eine Überprüfung der Bonität (Kreditwürdigkeit) des Kunden über eine Auskunftei (Schufa etc.) entfällt völlig.
In bestimmten Fällen kann ein Eigentumsnachweis verlangt werden.
Legt der Kunde keinen Wert mehr auf sein Pfand, kann es frühestens einen vollen Monat nach dem Verfallstag einer öffentlichen Versteigerung zugeführt werden.
Ein eventuell erzielter Mehrerlös steht dem Pfandgeber (Kunden) zu.

Wir versteigern in der Regel etwa fünf bis sechs Monate nach Vertragsabschluß. Ein Verlust muss vom Pfandhaus selbst getragen werden. Kunden mit Mehrerlösguthaben werden von uns benachrichtigt. Nicht abgeholter Mehrerlös muss vom Pfandleiher nach drei Jahren an die Kommune abgeführt werden.
Einlösung und Verlängerungen sind auch auf dem Postweg möglich.
Pfandleihhaus Prümper

Wir sind Mitglied im Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbers e.V.

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